M wie „Mindestaufenthalt“ Der Mindestaufenthalt beträgt während der Hauptsaisonzeiten 7 Übernachtungen, in der übrigen Zeit 5 Übernachtungen. Ausnahmen sind nur in seltenen Fällen möglich. Von admin|2021-12-18T12:45:07+02:0018. Dezember 2021|0 Kommentare Share This Story, Choose Your Platform! FacebookXRedditLinkedInWhatsAppTelegramTumblrPinterestVkXingE-Mail Über den Autor: admin Hinterlasse einen Kommentar Antworten abbrechenKommentar Meinen Namen, E-Mail und Website in diesem Browser speichern, bis ich wieder kommentiere.
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